Arbeitsrecht
Die Kanzlei bietet umfassende Beratung im Arbeitsrecht an und vertritt die Mandanten in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen
vor den Arbeits- gerichten.
Die von ihr betreuten Unternehmen berät sie bei der Umsetzung strategischer Entscheidungen des Managements, die Einfluss auf die
arbeitsrechtliche Situation der Mitarbeiter des Unternehmens haben. Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter entwerfen die Anwälte
auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnittene Standard- oder Individualanstellungsverträge, aber auch befristete,
projektbezogene und Beratungsverträge. Einen wichtigen Bestandteil der Beratung bilden sämtliche leistungsbezogenen
Vergütungs- komponenten, auch Beteiligungsmodelle.