Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist insbesondere das Haftungs- und Personenschadensrecht. Ob es nun um den Direktanspruch von Privatpersonen geht oder den Regress eines Sozialversicherungsträgers: Wir sind die Spezialisten an Ihrer Seite.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

– § 823 Abs. 1 BGB

Das Haftungsrecht kann damit in jedem Bereich unseres Lebens relevant werden. Ob nun beim Fahrradfahren ein Zusammenstoß passiert, ein Hund einen Passanten beißt, bei einer Veranstaltung jemand über ein Kabel stolpert, oder jemand bei einem Kinobesuch ausrutscht – Schädigungen können überall passieren.

Je nach Sachverhalt ist dabei die richtige Haftungsnorm zu beachten. So gilt beispielsweise bei Verkehrsunfällen eine andere Haftung als bei Schädigungen im Luftverkehr oder auf einem Kreuzfahrtschiff.

Zudem bereitet es oft besondere Probleme, wenn Unterhalts- oder Erwerbsschäden Streitgegenstand sind. Daher ist es wichtig, einen kompetenten Partner an Ihrer Seite zu wissen.

Mit unserem Team haben wir uns auf die Durchsetzung von Ansprüchen auf

  • Schmerzensgeld
  • Behandlungskosten und andere Sachkosten aufgrund vermehrter Bedürfnisse
  • Erwerbs- und Haushaltsführungsschäden
  • entgangene Unterhaltsleistungen nach Todesfällen

im Rahmen des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Schädiger sowie auch im Rahmen des Sozialversicherungsregresses spezialisiert. Unsere besonderen Qualifikationen und unsere Erfahrung ermöglichen es uns, gerade in Fällen mit medizinischem Bezug, welcher im Haftungs- und Personenschadensrecht immer gegeben ist, den Sachverhalt sorgfältig aufzubereiten und die Mandanteninteressen, notfalls auch bundesweit vor Gericht, entsprechend durchzusetzen.