Neues zur subjektiven groben Fahrlässigkeit

Zum Urteil des OLG Oldenburg vom 10.11.2021, Az.: 4 U 72/20 Unsere Mandantin, ein Rentenversicherungsträger, erbrachte und erbringt Hinterbliebenenleistungen an die Witwe eines für die Deutsche Bahn tätigen Bauarbeiters. Dieser war deswegen tödlich verunglückt, weil ein Fahrdienstleiter einen gesperrten Gleisbereich wieder freigab,
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Arbeitgeberin hat für die Sicherheit der Arbeitsstätte zu sorgen

Für unsere Mandantschaft, ein bundeweit tätiger Sozialversicherungsträger, konnten wir erfolgreich Ansprüche aus §§ 110 Abs. 1 S.1, 111 SGB VII durchsetzen, da der Arbeitgeber eines Versicherten es versäumt hatte, die Arbeitsstätte, ein rund vier Meter hohes Betonsilo, gegen Abstürze zu sichern. Der
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Grob fahrlässige Verursachung eines Arbeitsunfalles durch „Eisenbahnwaggon-Domino“

Zum Urteil des OLG Celle vom 16.05.2017, Az.: 5 U 89/16 (Vorinstanz: Landgericht Lüneburg, Urt. v. 23.05.2016, Az.: 9 O 111/15) Zur Thematik „Regress gem. §§ 110, 111 SGB VII“ erstritten wir für unsere Mandantschaft, welche zuständige Unfallversicherungsträgerin für den Verletzten war,
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